Alles Wissenswerte zum Firmenhandy

08. Juli 2021
Alles Wissenswerte zum Firmenhandy

In vielen Firmen ist es mittlerweile normal, dass jeder Mitarbeitende ein Firmenhandy bekommt. Gerade in Zeiten von Home Office, möchten Vorgesetzte ihre Mitarbeitenden gern erreichen können und auch wenn man Auswärtstermine hat, ist ein Firmenhandy durchaus sinnvoll. Aber es gibt auch einige Sachen, die man dabei beachten sollte. In diesem Artikel klären wir Fragen, wie du ein Firmenhandy bekommst, ob du es privat nutzen darfst oder wer haftet, wenn dein Handy kaputtgeht.

Wie bekomme ich ein Firmenhandy?

In großen Unternehmen mit HR-Abteilung wird dort darüber entschieden, wer ein Firmenhandy benötigt. Das ist davon abhängig, ob für deine Position im Unternehmen ein Handy sinnvoll ist oder nicht. In kleineren Unternehmen entscheiden oft die Geschäftsführer*innen oder Teamleiter*innen, wer ein Handy braucht oder nicht. Am besten fragst du deinen nächsten Vorgesetzten, wer in der Firma für die Vergabe von Firmenhandys zuständig ist.

Muss mein Arbeitgeber mir ein Firmenhandy stellen?

Nein. Der Arbeitgeber ist nicht grundlegend dazu verpflichtet dem Arbeitnehmenden ein Firmenhandy zu stellen. Als Arbeitnehmer kann man allerdings darauf hinweisen, dass ein Firmenhandy eine gute Investition wäre, wenn man oft telefonieren muss und dabei auch hin und wieder unterwegs ist.

Kann ich ein Firmenhandy ablehnen?

Nein. Wenn der Arbeitgeber es für notwendig erachtet, dass der Arbeitnehmer ein Firmenhandy hat, darf sich der Arbeitnehmende nicht dagegen wehren. Während der Arbeitszeit sollte es dann auch erreichbar sein. Man muss es aber nicht über die Arbeit hinaus nutzen und kann selbstverständlich auch weiterhin ein separates Privathandy nutzen.

Darf ich ein Firmenhandy auch privat nutzen?

Das kommt auf das Unternehmen an. Es gibt drei unterschiedliche Modelle, die für die Firmen möglich sind. Eine Möglichkeit ist das “bring your own device”, dabei nutzt du dein privates Handy nun auch für deine Geschäftstelefonate. Das könnte allerdings schnell für Komplikationen in Sachen Datenschutz sorgen. Auch einige Apps können Sicherheitslücken verursachen. Beides wäre für den Nutzer und die Firma sehr ärgerlich, weshalb ein Firmenhandy ratsamer wäre.

Die zweite Möglichkeit nennt sich “corporate owned, business only”. Das heißt, dass du ein Smartphone von der Firma gestellt bekommst, dies aber ausschließlich für die Arbeit nutzen darfst. Auf dem Smartphone sind oft einige Funktionen gesperrt und du musst zwangsläufig ein zweites Gerät für den Privatgebrauch haben.

Die dritte Möglichkeit ist ein Smartphone, das “corporate owned, personally enabled” ist. Das heißt, dass dir das Firmenhandy für die Arbeit gestellt wird, du es aber auch privat nutzen darfst. Dafür hat das Handy einen Dual-SIM-Slot, mit dem du eine SIM-Karte für die Arbeit und eine private unterbringst. Außerhalb der Arbeitszeiten kannst du die Arbeits-SIM-Karte auch deaktivieren, so dass du nicht immer erreichbar sein musst, wenn du das Smartphone benutzt. Zu beachten ist dabei aber, dass du das Smartphone nur für private Zwecke nutzen darfst, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich erlaubt hat!

Was passiert, wenn mein Firmenhandy kaputt geht?

Sollte es zu einem Schaden oder einem Diebstahl des Handys kommen, kommt schnell die Frage auf, ob nun der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer den Schaden ersetzen muss. Wenn es sich um einen Softwarefehler oder ähnliches handelt und das Smartphone ohne äußerliche Einwirkungen nicht mehr funktioniert, ist auf jeden Fall der Arbeitgeber in der Pflicht, das Handy zu ersetzen.

Der Arbeitnehmer muss das Handy nur dann ersetzen, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat und zum Beispiel das Handy bewusst ins Wasser oder auf den Boden wirft und es dadurch einen Schaden bekommt. Auch wenn man das Handy unbeaufsichtigt gelassen hat und es dann geklaut wird, haftet der Arbeitnehmer. Sollte der Schaden am Handy aber die Folge eines Unfalls sein oder du kaum einen Einfluss auf das Geschehen hattest, ersetzt der Arbeitgeber das Handy. Das gilt auch, wenn es dir aus der Tasche geklaut wird oder die Treppe herunterfällt.

Muss ich auf dem Firmenhandy immer erreichbar sein?

Nein. Auf dem Firmenhandy musst du nur während deiner Arbeitszeit erreichbar sein. Ausgenommen sind Berufe mit einer Rufbereitschaft, dann muss man natürlich trotzdem erreichbar sein. An freien Tagen oder im Urlaub kann das Handy also auch gerne mal ausgeschaltet bzw. zu Hause bleiben.

Darf ich mein Firmenhandy behalten, wenn ich das Unternehmen verlasse?

Nein. Wenn das Handy ein von der Firma gestelltes Gerät ist, muss es beim Verlassen der Firma auch wieder zurückgegeben werden. Je nach Unternehmen könnte es auch eine Möglichkeit geben, das Handy zu übernehmen, was sich für Leute eignen würde, die das Smartphone auch privat nutzen. Wenn man in einem “bring your own device”-Modell arbeitet, behält man sein Handy selbstverständlich, muss aber alle firmenbezogenen Daten entfernen.

Darf ich WhatsApp installieren?

WhatsApp ist eine der meistgenutzten Apps auf Smartphones und wird zur täglichen Kommunikation von vielen Leuten genutzt. Doch leider ist WhatsApp in den letzten Jahren immer wieder durch datenschutzrechtliche Probleme negativ aufgefallen. Bei Firmenhandys ist daher die Nutzung von WhatsApp oft untersagt. Das Hauptproblem liegt vor allem darin, dass die App alle Kontakte scannt und auch Zugriff auf Daten von Kontakten hat, die die App selbst nicht haben. Daher ist die App nach der neuen DSGVO in Firmen oft nicht erlaubt.

Ein Firmenhandy ist also immer eine gute Idee. Egal ob man unterwegs erreichbar bleiben möchte oder gern die beruflichen von den privaten Daten trennt, das ist mit einem Firmenhandy hervorragend möglich. Wenn man statt zwei Smartphones lieber nur eins haben möchte, kann man sich für ein Smartphone mit Dual-SIM-Funktion entscheiden.


Die besten Geräte findest du in unserer Liste mit den neuesten Dual-SIM-Geräten oder über unseren Handy-Finder.


 

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