Neues Telekommunikationsgesetz bringt dir ab 1.12. viele Vorteile

26. Oktober 2021
Neues Telekommunikationsgesetz bringt dir ab 1.12. viele Vorteile

Am 1.12.2021 verändern sich viele Punkte des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu deinem Vorteil. Wir informieren dich hier über deine neuen Rechte in Bezug auf Vertragsabschlüsse, Regelungen zu Vertragslaufzeiten und – kündigungen und einiges mehr.

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt in Deutschland den Bereich der Telekommunikation. Neben diversen allgemeinen Vorschriften und sehr vielen technischen Regulierungen interessieren uns hier insbesondere die Kundenschutzbestimmungen. Also genau die Paragrafen, die den Umgang von Kunden und Unternehmen regeln sollen. Hier gibt es zum 1.12. nun einige äußerst positive Veränderungen für dich als Kunden.

Verständliche Zusammenfassung deines neuen Vertrags wird Pflicht

In Zukunft bekommst du vor dem Abschluss deines neuen Handyvertrags eine Zusammenfassung angeboten, die alle wesentlichen Merkmale des neuen Vertrags enthalten muss.

Bei einer Online-Bestellung dürfte das in den meisten Fällen eine PDF-Datei sein, die du direkt öffnen und herunterladen kannst. So bist du schnell über Gebühren, Laufzeiten und Kündigungsfristen informiert bevor du den „jetzt kaufen“-Button drückst.

Erfreulicherweise gilt dies auch für Verträge oder Änderungen an Verträgen, die am Telefon geschlossen werden. Dort musst du nach dem Gespräch ebenfalls eine schriftliche Zusammenfassung erhalten. Erst nachdem du schriftlich zugestimmt hast, wird ein auf diesem Weg abgeschlossener Vertrag wirksam.

Neuerungen bei Vertragslaufzeiten und Kündigungen

Für die meisten von euch dürfte es derzeit Standard sein, dass ein neuer Handyvertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten hat. Kürzere Laufzeiten sind äußerst selten und meistens damit verbunden, dass das neue iPhone 13 eben nicht nur ein paar Euro kostet, sondern nahezu den Preis, den Apple direkt ohne Vertrag aufruft.

Trotzdem wird man dir in Zukunft während deiner Bestellung eines 24-Monatsvertrags auch ein Alternativangebot mit einer kürzeren Laufzeit anbieten. Dieses wird aber mit dem schon angesprochenen deutlich teureren Kaufpreis des gewünschten Smartphones zum Vertrag einhergehen. Für die meisten wird es somit bei den üblichen 24 Monaten Laufzeit bleiben.

Es tut sich jedoch etwas sehr Positives nach Ende der Mindestvertragslaufzeit: Verlängern sich bisher Verträge fast immer um 12 Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, kann in Zukunft der Vertrag von dir mit einer einmonatigen Kündigungsfrist jederzeit beendet werden. So wird es nicht mehr so sehr schmerzen, den Stichtag zur rechtzeitigen Kündigung vergessen zu haben.

Erweiterte Informationspflichten der Anbieter

Außerdem werden die Mobilfunkanbieter in Zukunft verpflichtet, dich bei bestimmten Ereignissen rechtzeitig zu informieren. Bspw. muss ein Mal pro Jahr vom Anbieter überprüft werden, ob dein Vertrag für dich noch optimal geeignet ist. Möglicherweise gibt es in der Zwischenzeit neue Tarife, die besser für dich passen.

Diese Information muss der Anbieter dir schriftlich zukommen lassen. Weiterhin gibt es neue Vorgaben zur Information über Ausfälle und technische Störungen sowie kundenfreundlichere Abläufe zum Anbieterwechsel und der Rufnummernmitnahme.

Wie du siehst, es stehen einige Änderungen ins Haus, die vor allem dir als Kunde der Mobilfunkanbieter Vorteile bringen.

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